Ballermann und living la vida loca ­ als Saisonarbeiter in den Süden nach Mallorca, Ibiza etc. ­ und was ist mit der Post?

Ab in den Süden ­ viele tausend Deutsche zieht es nicht nur zum Urlaubmachen in den Süden, sondern auch, um als Saisonkräfte zu arbeiten. Während die anderen am Teutonengrill schwitzen, möchten sie dort das Angenehme (Sonne, Strand & Co.) mit dem Nützlichen (Geld verdienen) verbinden. Wer als Bar­ oder Servicekraft, als Tiquetero, Animateur oder sonstige saisonale Aushifskraft anheuert, ist in der Regel monatelang in südlichen Gefilden jobmäßg eingebunden.

Die Weiterleitung der Post veranlassen, um auch postalisch erreichbar zu bleiben

Bevor man jedoch zu diesem Abenteuer aufbricht, muss zu Hause noch einiges geregelt werden. Jemanden zum Blumengießen zu finden, dürfte da noch die leichteste Übung sein. Ernster wird es dann zum Beispiel schon, wenn es um die Post geht. Hier sollte man rechtzeitig, jedoch mindestens 3 bis 5 Tage, bevor es in die Sonne geht, einen Nachsendeauftrag beim Postdienstleister stellen, damit einem die Post auch in den Süden folgt.

Bei der Antragstellung wählt man als Nachsendegrund “vorübergehende Abwesenheit” aus. Hierbei wird zum einen das benötigte Startdatum und zum anderen auch das gewünschte Endedatum für die Nachsendung mit eingetragen. Anders als zum Beispiel beim Nachsendegrund “Umzug” wird auf diese Weise die Post nach Beendigung des Auslandsaufenthalts wieder wie gehabt an die bisherige, deutsche Adresse zugestellt.

Man kann einen Nachsendeauftrag wegen vorübergehender Abwesenheit höchstens für eine Dauer von 6 Monaten stellen. Sollte vor Arbeitsantritt nicht genau bekannt sein, wie lange man sich im Süden aufhalten wird oder möchte man nach dem Job noch ein paar Tage für einen richtigen Urlaub dranhängen, dann wählt man lieber eine etwas großzügigere Zeitspanne bei der Beantragung aus.

Der Nachsendeauftrag ­ flexibler als man denkt

Für den Fall, dass man doch eher zurückkommt, genügt ein einfacher Anruf beim Postdienstleister ca. 3 bis 5 Tage, bevor die Post wieder an die Bestandsadresse zugeschickt und die Weiterleitung aufgehoben werden soll.

Sofern man den vorgegebenen Zeitraum von 6 Monaten nicht überschreitet, ist auch der umgekehrte Fall kein Problem: Wenn es in der Sonne doch so schön ist, dass man länger als ursprünglich vorgesehen bleibt, dann kann man den einmal gestellten Nachsendeauftrag auch nochmals bis etwa 3 Tage vor der eigentlich vorgesehenen Beendigung telefonisch auf eine Gesamtlaufzeit von 6 Monaten (gerechnet ab dem Startdatum) ohne Mehrkosten verlängern.

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