Sie ziehen schon wieder um?!

Der kürzlich erst erfolgte Umzug war ohnehin nur vorübergehend oder die Wohnsituation ändert sich aus anderen Gründen innerhalb von nur wenigen Monaten schon wieder und es steht eine erneute Ortsveränderung an – wenn Sie innerhalb der zuvor beantragten Nachsendedauer erneut umziehen, muss ein neuer Nachsendeauftrag gestellt werden. Dies gilt im übrigen auch für gewerbliche Nachsendeaufträge.

Der Grund dafür ist, dass sich die Zieladresse komplett ändert und die Postdienstleister ein Reihung von (immer) neuen Wohn- oder Geschäftsadressen nicht erlaubt. Der bereits vorliegende Nachsendeauftrag kann also in einem solchen Fall nicht nachträglich auf die neue Zieladresse geändert werden.
Sofern der erste Nachsendeauftrag für 6 Monate gestellt worden ist und der erneute Umzug innerhalb dieser Zeitspanne erfolgt, empfiehlt es sich, zwei Nachsendeaufträge parallel laufen zu lassen; sicherlich kommt bei der (ganz) alten Adresse mitunter noch Post an, und genau diese Sendungen entgehen Ihnen dann, wenn Sie den bestehenden Nachsendeauftrag einfach beim Postdienstleister stoppen lassen.

Das ABC des Nachsendeauftrages bei erneutem Umzug

Konkret heißt das: Sie sind vor einiger Zeit von A nach B umgezogen, verziehen jedoch vor Ablauf des Nachsendezeitraums erneut, und zwar nach C. Wenn Sie jetzt einen zweiten, neuen Nachsendeauftrag (von B nach C) beantragen, so sind nach dem Startbeginn des neuen Nachsendeauftrags dann beide Nachsendeaufträge gleichzeitig aktiv – jedoch ausschließlich für die neue Adresse. Der neue gestellte Nachsendeauftrag ist dann wie gewünscht von B nach C aktiv. Der alte Nachsendeauftrag von A nach B wird jedoch vom Postdienstleister in einen Nachsendeauftrag von A nach C umgewandelt, sofern man ihn bestehen lässt.

Unser Tipp: Nach dem erneut gestellten Nachsendeauftrag am besten den zuständigen Postdienstleister selbst noch einmal kontaktieren, um sicherzustellen, dass beide Aufträge vorliegen und der Dienstleister diese auch entsprechend zusammengeführt bzw. bearbeitet hat.

Nachdem dann der “alte” Nachsendeauftrag ausgelaufen ist (also in der Regel nach 6 Monaten), wird die Weiterleitung der Post, welche durch den “neuen” Nachsendeauftrag von B nach C beauftragt worden ist, wie geplant fortgesetzt. Auf diese Weise ist garantiert, dass ein Maximum an Postsendungen an den richtigen Bestimmungsort gelangt.

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