Umzug der Post bei Zweitwohnsitz – Möglichkeiten und Tipps

Wer über einen Zweitwohnsitz verfügt – und in diesem Kontext ist zunächst einmal unerheblich, ob man ordnungsgemäß gemeldet ist oder sich dort nur aus privaten oder beruflichen Gründen sporadisch aufhält – sieht sich bezüglich seiner Post nicht selten mit mindestens einem der folgenden Szenarien konfrontiert:

Weiterleitung der Post vom Erstwohnsitz an den Zweitwohnsitz

Dies kann zum Beispiel dann nötig werden, wenn man sich für eine vorhersehbare und meist zeitlich begrenzte Dauer überwiegend oder nur am Zweitwohnsitz aufhalten wird. In diesem Fall stellt man einen Nachsendeauftrag mit dem Nachsendegrund “vorübergehende Abwesenheit”; dieser gilt für maximal 6 Monate und kann jederzeit beendet werden, sollte man seinen Aufenthaltsschwerpunkt wieder auf den Erstwohnsitz legen. Verlängert werden kann ein Nachsendeauftrag mit diesem Nachsendegrund nicht, jedoch innerhalb der 6 Monate ab Startdatum flexibel verlängert oder verkürzt bzw. beendet werden.

Umzug vom Erst- und vom Zweitwohnsitz an eine neue gemeinsame Adresse

Endlich ist eine Wohnungslösung gefunden, die nun sogar auch die Zweitwohnung überflüssig macht bzw. wird sie aus anderen Gründen aufgegeben. Nun müssen Postsendungen von beiden ehemaligen Anschriften an die eine neue Zieladresse weitergeleitet werden. Da sich die Ausgangsadressen unterscheiden, benötigt man in diesem Fall auch zwei Nachsendeaufträge. Nur so ist sicher gestellt, dass Postsendungen von beiden Wohnsitzen an die neue Zieladresse weitergeleitet werden.

Umzug an eine neue Meldeadresse, aber Postweiterleitung an den Zweitwohnsitz

Auch dieser Fall ist denkbar: Ändert sich durch Umzug der Erstwohnsitz, so möchte man dennoch manchmal die Post an den bisherigen Zweitwohnsitz weitergeleitet haben, der auch beim Bezug der neuen Wohnung, welche als Erstwohnsitz fungiert, beibehalten wird. Eventuell wählt man dies als Interimslösung oder weil man sich in absehbarer Zeit auch nach dem Umzug zunächst überwiegend am Zweitwohnsitz aufhalten wird.
Hierzu stellt man einen privaten Nachsendeauftrag mit dem Nachsendegrund “Umzug”. Möchte man später die Post nun doch an den Erstwohnsitz zugestellt bekommen, ist ein neuer Auftrag zu stellen, da sich die Zieladresse ja komplett ändert.

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