Endlich Urlaub ­ Post besser lagern oder nachsenden lassen?

Lange schon hat man sich darauf gefreut, dann ist er endlich da ­ der wohlverdiente Urlaub. Endlich einmal ein paar Tage abschalten, Sonne und Meer oder Berge genießen, eine Rundreise oder Kreuzfahrt unternehmen oder ähnliches mehr.

Doch was tun mit der Post in dieser Zeit, damit der Briefkasten nicht übequillt? Wenn man nur ein paar Tage oder eine Woche weg ist, mag das noch gehen, beim gängigen 14­Tage­Urlaub oder noch länger aber nicht mehr. Hier bieten die Postdienstleister grundsätzlich zwei Alternativen an: Entweder die Nachsendung der Post oder deren Lagerung. Bevor man sich für die eine oder andere Variante entscheidet und einen Lagerauftrag oder Nachsendeauftrag aufgibt, sollte man verschiedene Faktoren bedenken.

Für die Urlaubszeit einen Nachsendeauftrag stellen ­ was spricht dafür, was dagegen?

Wenn man mit dem Gedanken spielt, für die schönste Zeit des Jahres einen Nachsendeauftrag zu beantragen, steht man grundsätzlich vor der Entscheidung, die Post entweder direkt an den Urlaubsort nachsenden zu lassen (so dies möglich ist) oder sie zu einer vertrauenswürdigen Person weiterleiten zu lassen, welche die Post für einen sammelt und einem im Fall der Fälle auch über wichtige Schreiben informieren kann. Wenn man der Person jedoch nicht so weit vertraut, dass wichtige Post geöffnet werden soll, kann man auch gleich einen Lagerauftrag in die Wege leiten. Denn da wird die gesammelte Post nach der Rückkehr sogar noch zugestellt, nachdem sie in Postgewahrsam gelagert wurde.
Falls man in Erwägung zieht, einen Nachsendeauftrag an den Urlaubsort zu stellen, sollte man sich gut überlegen, ob man dadurch nicht mehr Ruhe und Erholung verliert als gewinnt. Das ist sicherlich auch eine Typfrage und kann nicht generell beantwortet werden ­ den einen beruhigt es, seine Post zu kennen, der andere möchte lieber mal wirklich für z. B. zwei oder drei Wochen eine Auszeit vor der Alltagsbürokratie haben.

Anders sieht die Sache sicherlich aus, wenn ein längerer Aufenthalt ansteht (mehr als vier Wochen) oder man z. B. im Süden überwintert. Über ein oder mehrere Monate hinweg kann man nicht auf die gesamte Privatpost verzichten, ohne Probleme zu bekommen oder hier und da in Verzug zu geraten.

Auch werden Lageraufträge nur bis zu einer Dauer von drei Monaten angeboten (je nach Postdienstleister auch gar nicht bzw. nur für vier Wochen); wer noch länger unterwegs ist, der muss praktisch einen Nachsendeauftrag stellen.

Vor dem Urlaub einen Lagerauftrag einrichten ­ doch die bessere Lösung?

Bei einem Lagerauftrag wird die Post für die zuvor vereinbarte Dauer vom Postdienstleister gesammelt und zu einem vereinbarten Zeitpunkt wieder in einem Schwung zugestellt. Die Vorteile liegen auf der Hand: Man hat mit einem Lagerauftrag im Urlaub Ruhe und weiß gleichzeitig, dass die Post in guten Händen ist. Sicherlich die beste Alternative für alle, deren Poststücke bis zur Bearbeitung voraussichtlich auch noch eine Zeitlang problemlos liegenblieben können. Auch wer in seinem Umfeld keine vertrauenswürdige Person kennt, an welche die Post weitergeleitet werden könnte, ist mit dem diskreten Lagerauftrag sehr gut bedient. Gleiches gilt für den Fall, dass die infrage kommende Person ebenfalls verreist.

Urlauber wie Individualreisende, Teilnehmer einer Kreuzfahrt bzw. einer Rundreise oder Touristen mit einem sehr exotischen Urlaubsziel, wohin die Weiterleitung der Post eher fraglich erscheint und nur mit größerer zeitlicher Verzögerung möglich wäre, sind mit einem Lagerauftrag besser bedient.

Last but not least ist das Ganze auch eine Preisfrage: Lageraufträge werden in der Regel von den Dienstleistern günstiger angeboten als Nachsendeaufträge.

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